VN-Wechsel

Der „Versicherungsnehmerwechsel“ ist die am meisten verbreitete Form der Übernahme einer Versorgungszusage (befreiende Schuldübernahme i.S. der §§ 414 ff. BGB). Bei kleineren und mittelständischen Unternehmen sind die damit einhergehenden Risiken nur selten bekannt.

Oft werden die Wechselformulare gezeichnet, ohne eine Beratung oder Aufklärung von der Versicherung erhalten zu haben und das damit verbundene Risiko einschätzen zu können. Aus der Praxis kennen Sie, dass auch der Finanzberater des neuen Mitarbeiters sehr bemüht ist, die Formalitäten abzuschießen. Teilweise wird gar behauptet, dass der neu eingestellte Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch auf einen solchen Vertragseinstieg des neuen Arbeitgebers hätte.

Aufgrund der großen Anzahl risikobehafteter Verträge im Markt und der sich ständig für den Arbeitgeber verschärfenden Rechtsprechung, sollte jeder Vertrag vor Übernahme geprüft und ggf. modifiziert werden.

Diesen Service samt Korrespondenz und Dokumentation bis hin zur Übermittlung der geänderten Lohndaten an Ihr Unternehmen übernehmen wir gerne für Sie.

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