PSV-Meldungen
Viele Ansprechpartner in Unternehmen berichten uns, dass die Meldung an den Pensionssicherungsverein (PSV) aufwendig sei und zum Teil Probleme bereite. Dies insbesondere dann, wenn die PSV-pflichtigen Zusagen bei mehr als einer Versicherungen oder mehr als einer Versorgungskasse rückgedeckt sind.
Gerne übernehmen wir die Berechnung und Meldung, sowie die damit in Verbindung stehende Korrespondenz für Sie. So vermeiden Sie Bußgelder aufgrund nicht abgegebener, unvollständiger oder verspäteter Meldungen und können sicher sein, dass bereits ausgeschiedene Mitarbeiter korrekt abgerechnet werden.
